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Renten ABC

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Persönliche Entgeltpunkte ((pE) )

Die Anzahl der Entgeltpunkte richtet sich nach der Höhe des beitragspflichtigen Arbeitsentgeltes im Verhältnis zu dem Durchschnittsentgelt aller Versicherten und den geleisteten Beitragsjahren.

 

Pflichtversicherte

Alle Personen, die gegen Arbeitsentgelt oder im Rahmen einer Berufsausbildung beschäftigt sind, unterliegen der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht. Ebenfalls pflichtversichert sind Handwerker und weitere im Sozialgesetzbuch Abschnitt 6 genannte Personen.

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