Renten ABC
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Rentenartenfaktor ((R) )
Für jede Rentenart hat der Gesetzgeber einen Faktor zur Berechnung des jeweiligen Rentenanspruches festgelegt.
Der Rentenartfaktor beträgt für persönliche Entgeltpunkte bei
- Renten wegen Alters 1,0
- Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung 0,5
- Renten wegen voller Erwerbsminderung 1,0
- Rente wegen Berufsunfähigkeit 0,6667
- Rente wegen Erwerbsunfähigkeit 1,0
- Erziehungsrenten 1,0
- kleinen Witwen- bzw. Witwerrenten bis zum Ende des dritten Kalemdermonats nach dem Todesmonat 1,0 anschließend 0,25
- großen Witwen- bzw. Witwerrenten bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach dem Todesmonat 1,0 anschließend 0,6
- Halbwaisenrenten 0,1
- Vollwaisenrenten 0,2
Rentenauskunft
Mit Vollendung des 27. Lebensjahres erhalten künftig alle Versicherten jährlich vom Rentenversicherungsträger (BfA, LVA´s) eine Renteninformation, die auch über die Höhe der zu erwartenden Altersrente informiert.
Rentenformel
Die Rentenformel setzt sich zusammen aus:
- dem Rentenartenfaktor (R)
- den Entgeltpunkten (E) bzw. den persönlichen Entgeltpunkten (pE)
- dem Rentenzugangsfaktor (Z)
- dem aktuellen Rentenwert (aRW) = R x pE x Z x aRW = individuelle Altersrente
Multipliziert man all diese Werte, so erhält man die Altersrente. Ziel der komplexen Formel ist, einerseits die Beitragsleistungen und andererseits persönliche Lebensumstände bei der Bemessung der Rentenhöhe zu berücksichtigen.
Rentenniveau
Errechnet sich aus dem Verhältnis der Eck-/ oder Standardrente zum aktuellen durchschnittlichen Einkommen. Bei einem Eckrentner beträgt das Rentenniveau ca. 70% des letzten Nettoeinkommens. Bis 2030 sinkt dieser Wert um 3% auf 67%.
Rentenrechtliche Zeiten
Alle Zeiten, die zur Berechnung der Rentenansprüche zu Grunde gelegt werden: Beitragszeiten, beitragsfreie Zeiten, Kinderberücksichtigungszeiten.
Rentenversicherung ((private) )
Bei der privaten Rentenversicherung wird eine monatliche Altersrente durch eigene Beitragszahlung zusätzlich erworben. Im Rahmen der privaten Rentenversicherung kann auch der Berufsunfähigkeitsschutz eingeschlossen werden.
Rentenzugangsfaktor ((Z) )
Der Rentenzugangsfaktor beträgt bei Rentenbeginn mit dem 65. Lebensjahr 100 %. Bei vorzeitigem Rentenbeginn gibt es für jeden Monat 0,3 % Abzug, maximal auf 5 Jahre begrenzt (also bei Rentenbeginn ab dem 60. Lebensjahr = 18 % Abschlag maximal). Bei späterem Rentenbeginn erhöht sich die Rente um 0,05 % pro Monat. Nur etwa 60 % aller Berufstätigen arbeiten heute noch bis zum 65. Lebensjahr. Dies bedeutet, daß bei einem Großteil der Rentner der Rentenzugangsfaktor unter 100 % liegt.
Riester - Produkte
Produkte, die im Rahmen der Riester-Förderung zur ergänzenden privaten Altersversorgung staatlich gefördert werden. Dies sind Rentenversicherungen, Banksparpläne und thesaurierende Investmentfonds und Kapitalisierungsprodukte.
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