Renten ABC
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Versicherungslücken
Lücken im Versicherungsverlauf wirken rentenmindernd. Dies sind Zeiten, in denen keine Beiträge gezahlt wurden und die auch nicht als sonstige rentenrechtliche Zeiten anerkannt werden (z. B. längere Studienzeiten).
Versicherungspflicht
Versicherungspflicht besteht für Arbeiter, Angestellte und Auszubildende sowie für weitere im Sozialgesetzbuch definierte Personenkreise (z. B. Handwerker, Landwirte).
Versicherungsverlauf
Im Versicherungsverlauf sind alle rentenrechtlichen Zeiten aufgeführt (BfA, LVA´s).
Versorgungsausgleich
Bei Scheidungen werden die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche auf beide Partner aufgeteilt.
Versorgungslücke
Die Versorgungslücke ist die Differenz zwischen dem letzten Nettoeinkommen und der tatsächlichen Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Diese Lücke sollte im Regelfall durch private und betriebliche Vorsorge (Lebensversicherung, betriebliche Altersversorgung, Geldvermögen usw.) geschlossen werden, um finanzielle Einbußen im Alter zu vermeiden.
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