Renten ABC
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Wartezeit
Erst nach einer Mindestversicherungszeit (in der Regel 60 Monate) bestehen Ansprüche auf Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung.
Wehr- und Ersatzdienst
Während des Wehr- und Ersatzdienstes werden die Pflichtbeiträge vom Bund entrichtet.
Witwen-/ Witwerrente
Die Witwen-/ Witwerrente wurde mit der Rentenreform neu geregelt. Künftig wird die kleine Witwen-/ Witwerrente nur noch für zwei Jahre befristet gezahlt. Bei der großen Witwen-/ Witwerrente werden alle anderen Einkünfte angerechnet. Damit sind die Leistungen aus der Witwen-/ Witwerrente drastisch gekürzt worden.
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