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Bedingungen

Die Leistungsaussagen/Bedingungen der angebotenen Unfallversicherungen sind in ihren Aussagen sehr unterschiedlich. Die Beitrags- und Leistungsvergleiche auf dieser Homepage sind daher wichtige Hilfsmittel zur Orientierung am Markt.

 

Beginn

Zum vereinbarten Zeitpunkt beginnt der Versicherungsschutz, unter der Vorraussetzung, dass die erste Prämie bei Vorlage des Versicherungsscheines unverzüglich gezahlt wird.
Versichert sind Schadenereignisse, die während der Laufzeit des Vertrages eintreten. Der Vertrag wird zunächst für die beantragte und im Versicherungsschein festgesetzte Zeit abgeschlossen. Sollte der Vertrag nicht spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Ablauf schriftlich gekündigt werden, verlängert er sich um jeweils ein Jahr.

 

Beitragsberechnung

Die Beitragskalkulationen der privaten Unfallversicherungen sind Unternehmensspezifisch. Folgende Faktoren nehmen Einfluss auf die Höhe des Beitrages zur privaten Unfallversicherung.

- der Beruf
- die Versicherungssumme
- die Versicherungsumfang

In den Gefahrengruppen werden die verschiedenen Berufe, mit den unterschiedlichen Risiken in der Berufsausübung, eingeteilt. Die Einteilung sieht folgendermaßen aus:

- Gruppe A: Kaufmännische und verwaltende Tätigkeiten, Hausfrauen
- Gruppe B: Körperliche und handwerkliche Tätigkeiten
- Für Kinder gibt es keine Gefahrengruppe

 

Bergungskosten

Dazu zählen Ausgaben für Suchaktionen nach Unfallverletzten oder für die Rettung und den Transport ins nächste Krankenhaus. Im Todesfall wird die Rückführung zum Heimatort bezahlt. Auch diese sind bei einigen Gesellschaften bis zu einem Höchstbetrag beitragsfrei mitversichert.

 

Betriebsausgaben

Versicherungsprämien für Versicherungen sind dann Betriebsausgaben, wenn sie ausschließlich durch das Unternehmen getragen werden.

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