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    Invaliditätsleistung

    Der Versicherer zahlt nach einem Unfall, der zu einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit (also Invalidität) führt, die Invaliditätsleistung unter den folgenden Vorraussetzungen:

    - die Invalidität ist innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten.
    - die Invalidität muss bis 15 Monate nach dem Unfall ärztlich festgestellt sein.
    - der Anspruch wurde durch den Versicherten in dieser Zeit schriftlich geltend gemacht.
    - die Invaliditätsleistung wird ausgezahlt, wenn der Versicherte nicht innerhalb des ersten Jahres nach dem Unfall verstirbt.

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