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Unfalllexikon

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Kosmetische Operationen

Diese sind bei vielen Gesellschaften bis zu einem Höchstbetrag (z.B. Euro 1.500,--) beitragsfrei mitversichert und können auf Wunsch beitragspflichtig erhöht werden. Sonst werden solche Leistungen bei medizinischer Notwendigkeit auch von der Krankenversicherung übernommen.

 

Kündigung

Je nach Datum des Vertragsabschlusses kann die Versicherung mit einer ein- oder dreimonatigen Frist vor Ablauf des Versicherungsjahres „ordentlich gekündigt“ werden. Im Falle eines Schadens kann innerhalb eines Monats gekündigt werden, nachdem der Schaden reguliert wurde. Nach einem Schaden sollte man nicht mit sofortiger Wirkung kündigen, sondern erst zum Ende des Versicherungsjahres, da dem Versicherer auf jeden Fall die gesamte Jahresprämie zusteht. Verträge, die ab dem 25.06.1994 für mehr als fünf Jahre abgeschlossen wurden, haben ein Kündigungsrecht zum Ende des fünften Versicherungsjahres und danach zum Ende des jeweiligen Jahres. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate.

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