Unfalllexikon
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Pflegebedürftigkeit
Der Begriff stammt aus der Pflegeversicherung. Eine Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn der Versicherte infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls so hilflos ist, dass er für bestimmte Dinge im Ablauf des täglichen Lebens in erheblichem Umfang täglich der Hilfe anderer Personen bedarf.
Preisgünstige Angebote
Man sollte nicht nur das preisgünstigste Angebot auswählen. Das preisgünstigste Angebot ist nur dann zu empfehlen, wenn auch der Leistungsumfang (s. hierzu auch: Leistungsumfang) stimmt. Zum Leistungsumfang gehört nicht nur die Deckungssumme sondern auch die lt. Bedingungen zugesagten Tarifleistungen. Prüfen Sie eingehend, ob der Versicherungsschutz für Sie bedarfsgerecht ist.
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