Versicherungslexikon
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Datenschutzklausel
Aufgrund des Bundesdatenschutzgesetzes ist es erforderlich, vom Antragsteller eine Einwilligung zu erhalten, die den VR berechtigen, sowohl unternehmensintern, als auch ggf. gegenüber Rück- o. Mitversicherern und eigenen Vermittlern, in bestimmtem Umfang persönliche Daten des VN bzw. der versicherten Person weiterzugeben. Ziel ist eine für den VR vereinfachte Verwendung von personenbezogenen Daten unter gleichzeitiger Berücksichtigung des Persönlichkeitsrechts des VN bzw. des Versicherten. siehe Schweigepflichtentbindung
Dauer der Versicherung
Zeitraum vom Beginn der Versicherung (formell, technisch oder materiell) bis zur Beendigung des Versicherungsvertrages (durch Ablauf, Kündigung, Rücktritt, Anfechtung oder Aufhebung)
Deckungskapital
Der auf den einzelnen Vertrag einer Lebensversicherung entfallende Teil der Deckungsrückstellung. Dies enstpricht regelmäßig dem Rückkaufswert.
Deckungsprüfung
Grundlage der Schadenbearbeitung. Es wird v.a. geprüft, ob zum Schadenzeitpunkt materieller Versicherungsschutz bestand, der gemeldete Schaden unter die Risikobeschreibung fällt oder ggf. ausgeschlossen ist, ob die Prämie rechtzeitig gezahlt wurde, ob Obliegenheiten verletzt wurden oder ob der Versicherungsfall eventuell vorsätzlich oder (grob) fahrlässig herbeigeführt wurde. Nach positiv bewerteter Prüfung der "Deckung dem Grunde nach", wird die Höhe des Schadens ermittelt. siehe Versicherungsleistung
Deckungsrücklage
Entspricht dem vom VAG verwendeten Begriff für Deckungsrückstellung bzw. dem im VVG verwendeten Begriff Prämienreserve.
Deckungsrückstellung
Das Prinzip der Prämienkalkulation in der Lebensversicherung und in der Krankenversicherung beruht auf einer gleichbleibenden Prämie während der gesamten Laufzeit des Vertrages. Dies wird dadurch erreicht, daß der VN in den ersten Jahren eigentlich eine höhere als die tatsächlich benötigte Risikoprämie zahlt, in späteren Jahren tendenziell weniger als die benötigte Risikoprämie. Bei der Risiko-LV und der Krankenversicherung wird nur die Differenz zwischen der erhobenen und der (niedrigeren) Risikoprämie der Deckungsrückstellung zugeführt, bei der Todes- und ErlebensfallV zusätzlich noch der Sparanteil. Die Rückstellung ist eine echte Verbindlichkeit (Passivseite der Bilanz) und dient der dauernden Erfüllbarkeit zukünftiger Vleistungen. siehe Deckungskapital, siehe Deckungsstock
Deckungsstock
Durch das VAG wird für die dauernde Erfüllbarkeit der Vverträge den Lebensversicherungersicherern vorgeschrieben, als Gegenposten zu den Deckungsrückstellungen (Passivseite d. Bilanz) Aktivwerte nach ganz bestimmten Anlagevorschriften zu bilden. Der Deckungsstock wird von einem Treuhänder überwacht.
Deckungssumme
Begriff der Haftpflichtversicherung. Aufgrund eines fehlenden Versicherungswertes werden diese (ähnlich einer Versicherungssumme) vereinbart. Sie stellen gleichzeitig die Höchstentschädigung im Versicherungsfall dar. Die Deckungssummen werden i.d.R. bei mehreren Versicherungsfällen innerhalb eines Vjahres mehrmals zur Verfügung gestellt. (siehe Mindestdeckungssumme in der Kraftfahrtversicherung)
Deckungszusage
siehe Deckungszusage" title="Vorläufige Deckungszusage">Vorläufige Deckungszusage
Deliktische Haftung
siehe Unerlaubte Handlung
Diebstahl
siehe Einbruchdiebstahl
siehe Diebstahl" title="Einfacher Diebstahl">Einfacher Diebstahl
Direktanspruch
Unmittelbarer Anspruch des durch einen Verkehrsunfall Geschädigten gegenüber der KraftfahrthaftpflichtV des Schädigers. Dient dem Schutz des geschädigten Dritten, insbesondere bei Verstößen wie Fahrerflucht oder Nichtabschluß einer KraftfahrthaftpflichtV. siehe Entschädigungsfonds
Direktversicherer
Grundsätzlich ohne einen eigenen Außendienst arbeitendes VU, das i.d.R. leicht erklärbare Standardprodukte für Privatkunden anbietet. Hierzu werden v.a. Postweg, Zeitschriften, Funk- und Fernsehen und verstärkt auch moderne Medien wie das Internet verwendet (Direktvertrieb). Kritisch zu bewerten ist, daß zunehmend der Begriff "Direkt" in Verbindung mit neuen VU verwendet wird, obwohl diese mit Außendienstorganisationen zusammenarbeiten und auch entsprechende Vergütungen gezahlt werden. Hierdurch ist es möglich, daß dem potentiellen Kunden ein günstiges Angebot lediglich suggeriert wird. Direktversicherer werden meist als Gegenpol zu den mit Außendienst arbeitenden (teureren) Serviceversicherern betrachtet.
Direktversicherung
A) Begriff der betrieblichen Altersversorgung: dem Arbeitnehmer (versicherte Person) wird ermöglicht, ein Teil seines Gehaltes in einen Beitrag zu einer Lebens- oder Rentenversicherung umzuwandeln (Gehaltsumwandlung). Dabei wird der Arbeitgeber Versicherungsnehmer, der Arbeitnehmer wird versicherte Person. Wenn bestimmte Kriterien (§ 40 b EStG) eingehalten werden, wie z.B. Mindestdauer der Versicherung bis zum 60. Lebensjahr und Ausschluß einer vorzeitigen Kündigung oder Abtretung, unterliegt der Beitrag (z.Zt. max. jährlich 1.752 EUR bzw. bei Durchschnittsbildung 2.148 EUR) nicht der individuellen Lohnsteuer, sondern einer Pauschalsteuer (z.Zt. 20 %), ggf. zzgl. pauschaler Kirchensteuer (z.Zt. zw. 4,5 u. 7 % je nach Bundesland) und zzgl. Solidaritätszuschlags (z.Zt. 7,5 %). Erfolgt die Entrichtung des Beitrages aus einer Sonderzahlung (Tantieme, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld etc.) wird dieser zusätzlich noch von den Beiträgen zur Sozialversicherung befreit.
B) Alternativ verwendeter Begriff für ErstV als Gegenbegriff zur RückV.
Doppelkarte
siehe Versicherungsbestätigung
Doppelversicherung
Begriff der Schadenversicherung. Das versicherte Interesse ist gegen dieselbe Gefahr bei mehreren Versicherern versichert und 1. die Versicherungssummen (zusammen) übersteigen den Versicherungswert bzw. 2. aus sonstigen Gründen übersteigt die Summe der (von den einzelnen VU zu erbringenden) Entschädigungen den Gesamtschaden [§ 59 (1) VVG]. Die Versicherer haften als Gesamtschuldner, der VN darf aber insgesamt nicht mehr als den Schaden verlangen. Es besteht die Möglichkeit, die Versicherungssumme herabzusetzen oder die Aufhebung des (jüngeren) Vertrages zu verlangen. Wurde die Doppelversicherung in betrügerischer Absicht genommen, ist der Vertrag von Anfang an nichtig.
Dread disease
Versicherung, die bei Eintritt von schweren Erkrankungen wie z.B. Herzinfarkt, Schlaganfall oder Krebsleiden leistungspflichtig (meist in Form einer Kapitalzahlung) wird. Diese Versicherung wird in Deutschland zwar seit einigen Jahren angeboten, hat aber bisher noch recht geringe Bedeutung erlangt.
Drei-Säulen-Theorie
Gängige Theorie, die besagt, daß die Altersvorsorge in Deutschland auf drei Fundamenten basiert: 1. die Gesetzliche Rentenversicherung, 2. die betriebliche Altersversorgung, 3. die private Vorsorge (besonders Lebensversicherung, aber auch Wohneigentum u. sonstige Vermögenswerte).
Durchschnittsbildung
Wird innerhalb eines Unternehmens den Angestellten die Möglichkeit zum Abschluß einer Direktversicherung gewährt, kann der einzelne Arbeitnehmer - statt dem grundsätzlich möglichen Jahreshöchstbeitrag v. 1.752 EUR - bis zu 2.148 EUR p.a. aufwenden, wenn der Gesamtbeitrag aller Direktversicherungen im Durchschnitt nicht über 1.752 EUR liegt.
Dynamik
siehe Summenanpassungsklausel
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