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Versicherungslexikon

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Implosion

Entsteht in einem Behälter ein geringerer Druck als außerhalb des Behälters und wird die Diskrepanz zu groß, implodiert das Behältnis und wird zerrissen. Eine in der Feuerversicherung - im Gegensatz zur Explosion - grundsätzlich ausgeschlossene Gefahr, die teilweise (z.B. in der Hausratversicherung oder Technischen V) durch Klausel eingeschlossen werden kann.

 

Individualversicherung

Synonymer Begriff für Privatversicherung. Hierunter wird sowohl der einzelne Versicherungsvertrag als auch das private Versicherungsunternehmen verstanden, v.a. auch als Abgrenzung zur Sozialversicherung.

 

Innendienst

Bereich des VU, der für die Antragsbearbeitung, Vertragsverwaltung, Schadenregulierung, das Inkasso sowie sonstige Abläufe zuständig ist. Begriffsimmanent ist hier v.a. ein räumlich gebundener Arbeitsplatz zu verstehen, im Speziellen als Abgrenzung zum auch außerhalb der Direktion oder Geschäftsstelle tätigen Außendienst.

 

InsassenunfallV

siehe Kraftfahrtunfallversicherung

 

Interesse ((Schadenversicherung) )

Der in Geld meßbare Wert eines Gutes. Versicherungstechnisch entspricht dies dem maximal eintretenden Schaden. Fällt das versicherte Interesse weg, erlischt der Versicherungsvertrag, dem VR gebührt die Prämie bis zum Zeitpunkt des Wegfalls. Bei Wegfall aufgrund eines Versicherungsfalls (Totalschaden) gebührt dem VR die Prämie für die gesamte Versicherungsperiode.

 

Internationale Versicherungskarte ((Grüne Versicherungskarte) )

Versicherungsbescheinigung über das Bestehen einer KraftfahrthaftpflichtV für ausländische Kraftfahrzeuge und Anhänger. Vereinbarung zwischen rund 30 europäischen und einigen außereuropäischen Staaten, nach der die KraftfahrthaftpflichtV des (einreisenden) Fahrzeuges automatisch mindestens in Höhe der gesetzlichen Vorschriften des zu besuchenden Staates haftet. Innerhalb der EU heute nicht mehr erforderlich. Die Regulierung erfolgt über die sogenannten "Grüne-Karte-Büros" des jeweiligen Landes. Für Deutschland gelten die Mindestdeckungssummen der KraftfahrthaftpflichtV.

 

Invalidität

Versichertes Risiko in der Unfallversicherung. Invalidität liegt vor, wenn die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit der versicherten Person auf Dauer beeinträchtigt ist. Die Leistung bemißt sich nach dem Grad der Invalidität (Gliedertaxe), der vereinbarten Invaliditätssumme und einer ggf. vereinbarten Progression.

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