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Tarifzone

Aufgrund regional unterschiedlicher Schadenhäufigkeiten werden die Prämien vieler Vzweige nach Tarifzonen unterteilt. Bsp.: WohngebäudeV: Leitungswasser- und Sturmtarifzone; Hausratversicherung: unterschiedliche Tarifzonen nach Postleitzahl, v.a. aufgrund abweichender ED-häufigkeiten; Kraftfahrtversicherung: siehe Regionalklasse.

 

Technische Versicherungen

Sammelbegriff für Schadenversicherungen, die technische Geräte (z.B. für Haushalte: Elektro- und GasgeräteV), stationäre Anlagen (z.B. MaschinenV), EDV-Anlagen oder im Bau befindliche Bauwerke (z.B. in der BauleistungsV) gegen eine Vielzahl von Gefahren versichert.

 

Technischer Beginn

siehe Beginn der Versicherung

 

Teilungsabkommen

Zwischen privaten VU untereinander oder auch privaten VU mit Trägern der Sozialversicherung getroffene Regelungen, die eine vereinfachte Abwicklung von Leistungsfällen zum Inhalt haben. Insbesondere werden häufig Verschuldensfragen zurückgestellt, um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. (Beispiele: 1. Kraftfahrtversicherung: Abkommen zw. Haftpflicht- und Kaskoversicherer zur vereinfachten Regelung von Massenunfällen; 2. Abkommen zw. Hausrat- und WohngebäudeV bezüglich der Regulierung von Leitungswasserschäden).

 

Term-fix-Versicherung

Lebensversicherung mit festem Auszahlungstermin. Konstellation: Der Versicherungsnehmer ist gleichzeitig versicherte Person und Beitragszahler (Versorger). I.d.R. ist ein Kind die bezugsberechtigte Person. Es erhält zu einem bereits zu Beginn der Versicherung festgelegten Zeitpunkt die Versicherungsleistung. Stirbt der Versorger vor diesem Zeitpunkt, wird die Versicherung bis zum Ablauf beitragsfrei gestellt. Stirbt das Kind, kann ein anderer Bezugsberechtigter angegeben werden. Diese Vform wird häufig auch als AusbildungsV bezeichnet. Eine Abwandlung hierzu stellt die Aussteuer- oder HeiratsV dar. Hierbei wird die Vleistung zum festgelegten Zeitpunkt (meist zum 25. Lebensjahr), spätestens jedoch mit Heirat des Bezugsberechtigten fällig.

 

Tierhalter-Haftpflicht

Für Halter von Tieren bzw. für Personen, die Tiere beaufsichtigen (Tierhüter), gelten gesetzlich verschärfte Haftungsbestimmungen [§ 833, 834 BGB]. Insbesondere für sogenanntes tiertypisches Verhalten gilt eine verschuldensunabhängige Haftung (Gefährdungshaftung). Gegen solche Ansprüche schützt bei zahmen Haustieren die private Haftpflichtversicherung, jedoch mit einigen Ausnahmen, wie z.B. Hunde u. Pferde. Hierfür wird die TierhalterhaftpflichtV angeboten. Allerdings sind Kampfhunde (z.B. Pitbulls) vom Versicherungsschutz ausgenommen.

 

Tod des Versicherungsnehmers

1. Auswirkungen auf die Fortführung des Vertrages: Bei personengebunden Versicherungen (z.B. Krankenversicherung o. private Haftpflichtversicherung) erlischt der Vertrag durch Wegfall des versicherten Interesses. Bei sach- oder vermögensgebundenen Versicherungen geht der Versicherungsvertrag im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge auf die Erben über.
2. Auswirkungen auf die Leistung: Ist der VN gleichzeitig versicherte Person, wird in der Todesfallversicherung bzw. in der gemischten Lebensversicherung die Versicherungssumme (ggf. zuzüglich Überschüsse) fällig. Das gleiche gilt bei Unfalltod für eine Todesfall-Leistung im Rahmen der Unfallversicherung. Einen Sonderfall bildet die Term-fix-Versicherung (Lebensversicherung), bei der die Versicherung bis zum fest vereinbarten Termin beitragsfrei gestellt wird.

 

Todesfall-Leistung

Leistungsart innerhalb der Unfallversicherung (und der Lebensversicherung siehe Todesfallversicherung). Stirbt die versicherte Person innerhalb eines Jahres an den Unfallfolgen, wird die vereinbarte Unfalltodsumme fällig. Der Anspruch für eine unfallbedingte Invalidität ist analog innerhalb des ersten Jahres nach dem Unfall auf die Höhe der vereinbarten Todesfall-Leistung beschränkt.

 

Todesfallversicherung

Form der Lebensversicherung, bei der der Tod der versicherten Person die Voraussetzung zur Leistung (Kapitalzahlung) begründet. I.d.R. wird die Beitragszahlungsdauer bis zu einem bestimmten Höchstalter begrenzt, der Versicherungsschutz besteht dann bis zum Ablauf. Wird die Todesfallversicherung für einen kürzeren Zeitraum abgeschlossen, spricht man von einer Risiko-Lebensversicherung.

 

Transportversicherung

Schadenversicherung, die zum einen die Kaskoversicherung für das Transportmittel an sich als auch die Versicherung der transportierten Güter beinhaltet. Versichert ist i.d.R. das nicht-stationäre Risiko. Beispiele: LuftfahrtV, SeekaskoV, Schmuck- und PelzsachenV, ReisegepäckV.

 

Typklassenverzeichnis

Begriff der Kraftfahrtversicherung. Liste von (Pkw)-Fahrzeugtypen und deren Einstufung in Typklassen (Schadenbedarf). Je höher die Typklasse, desto höher die Prämien. Gilt für die KraftfahrthaftpflichtV sowie für die Fahrzeugversicherung (Voll- und TeilkaskoV).

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