Wohngebäudeversicherung
B - D - E - F - G - H - K - L - M - P - R - S - U - V - W - Z
Sie wünschen eine persönliche Beratung zum Thema Wohngebäudeversicherung?
Eigentümerwechsel
Bei einem Eigentümerwechsel eines Gebäudes geht die Versicherung automatisch an den Käufer über, sie kann jedoch nach der Eintragung ins Grundbuch innerhalb von vier Wochen gekündigt werden.
Einbauküchen
Versichert sind alle Teile, die mit dem Gebäude fest verbunden sind also auch Einbauküchen, soweit sie nicht von einem Mieter eingebaut worden sind.
Einbauschränke
Versichert sind alle Teile, die mit dem Gebäude fest verbunden sind also auch Einbauschränke und Heizungen, soweit sie nicht von einem Mieter eingebaut worden sind.
Alle Stichworte zum Thema Wohngebäudeversicherung
Powered by BVF GmbH, Umsetzung: Jutzi Webdesign









