Wohngebäudeversicherung
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Hagelschäden
In der Sturm- und Hagelschadensversicherung sind die Schäden abgedeckt, die durch Sturm ab Windstärke 8 oder Unwettern mit Hagelschauern entstehen. Dies sind z.B.: Direkte Sturmschäden am Gebäude, z.B. abgedeckte Dächer, abgeknickte Antennen, beschädigte Sattelitenschüsseln oder zerstörte Regenrinnen, Hagelschäden am Gebäude.
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