Finanz-Lexika - Wohngebäudeversicherung -  -

Wohngebäudeversicherung

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Versicherungssumme

Damit im Schadensfall die Reparaturen in voller Höhe ersetzt werden und im Falle eines Totalschadens das Gebäude ohne finanzielle Einbußen wieder in den ursprünglichen Zustand versetzt bzw. wieder aufgebaut werden kann ist es wichtig, dass die Versicherungssumme dem aktuellen Wert des Gebäudes entspricht.
Die Prämie eines Gebäudes richtet sich im allgemeinen nach folgenden Punkten:

- nach der Bauweise des versicherten Gebäudes (ein Fachwerkhaus ist in der Prämie teurer als ein Massiv- oder Fertighaus, da das Brandrisiko höher ist)
- nach der Bauart des Daches, (Flachdach, Ziegeldach, Strohdach)
- danach ob es sich um ein Ein- oder Mehrfamilienhaus handelt
- nach der Art der Nutzung des versicherten Gebäudes (eine rein gewerbliche Nutzung ist gegenüber der Nutzung zu reinen Wohnzwecken meistens teurer)
- nach dem versicherten Risiko des Gebäudes (entweder Feuer, Leitungswasser und Sturm/Hagel als Einzelpolice oder in Zweier- oder Dreierkombination, nach versicherten Zusatzrisiken)
- nach der Versicherungssumme und in Verbindung mit den Kriterien gleitender Neuwert, fester Neuwert, Zeitwert.
- nach der geographische Lage des versicherten Gebäudes, in Bezug auf die unterschiedlichen Risiken wie Leitungswasser und Sturm oder der Elementarrisiken wie Erdbeben, Hochwasser, Lawinen
- nach der Tarifzone

Bei der gleitenden Neuwertversicherung ist die Immobilie im Falle eines Totalschadens so abgesichert, dass das Gebäude wieder komplett neu errichtet werden kann. Dazu müssen jedoch bei Abschluss der Versicherung die Herstellungskosten genau ermittelt werden. Eine weitere Möglichkeit der Prämienermittlung ist die Berechnung nach der Wohnfläche oder dem umbauten Raum und den Ausstattungsmerkmalen. Auf Grundlage dieser Angaben schätzt der Versicherer die Herstellungskosten für das Gebäude. Eine Besonderheit ist in Deutschland die Errechnung der Herstellungskosten für das Jahr 1914. Die Versicherungssumme oder der Versicherungswert für das Jahr 1914 wurde gewählt, weil in diesem Jahr die Preise relativ stabil waren. Aus diesem 14er Wert ermitteln die Versicherer mit Hilfe des sogenannten gleitenden Neuwertfaktors die Versicherungssumme und somit den Versicherungsbeitrag. Dieser Faktor spiegelt die seit 1914 gestiegenen Baupreise inklusive der Löhne und Gehälter wieder. 1998 betrug der Faktor 25,4, das heißt, dass die Baupreise 1998 25,4 mal so hoch waren wie im Basisjahr 1914. Der Vorteil dieser Methode ist, dass der Versicherer die Summenermittlung auf eigene Verantwortung übernimmt, unter der Vorraussetzung der Richtigkeit, der vom Versicherungsnehmer getätigten Angaben. Der Versicherer gewährt dann einen sogenannten Unterversicherungsverzicht. Dies bedeutet, dass sich der Versicherer verpflichtet, die Kosten für entstandene Schäden im Zuge der Schadenregulierung in vollem Umfang zu erstatten. Werden nach der erstmaligen Summenermittlung, Neu-, Um- oder Anbauten durchgeführt, müssen diese der Gesellschaft gemeldet werden, damit die Versicherungssumme entsprechend angepasst werden kann. Eine andere Möglichkeit zur Ermittlung der Versicherungssumme ist die Erstellung eines Gutachtens durch einen von der Versicherungsgesellschaft anerkannten Bausachverständigen.

 

Versicherungsumfang

Zum Versicherungsumfang gehört die Einbeziehung von den versicherten Gebäuden, Garagen und ggf. Nebengebäuden, auf dem Grundstück, die im Versicherungsschein genau zu bezeichnen sind.

 

Vorsatz

Alle Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurden, werden von den Versicherungsgesellschaften nicht reguliert.

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