Finanz-Lexika - Wohngebäudeversicherung -  -

Wohngebäudeversicherung

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Wertermittlung

Eine Besonderheit ist in Deutschland die Errechnung der Herstellungskosten für das Jahr 1914. Die Versicherungssumme oder der Versicherungswert für das Jahr 1914 wurde gewählt, weil in diesem Jahr die Preise relativ stabil waren.
Aus diesem 14er Wert ermitteln die Versicherer mit Hilfe des sogenannten gleitenden Neuwertfaktors die Versicherungssumme und somit den Versicherungsbeitrag. Dieser Faktor spiegelt die seit 1914 gestiegenen Baupreise inklusive der Löhne und Gehälter wieder. 1998 betrug der Faktor 25,4, das heißt, dass die Baupreise 1998 25,4 mal so hoch waren wie im Basisjahr 1914. Der Vorteil dieser Methode ist, dass der Versicherer die Summenermittlung auf eigene Verantwortung übernimmt, unter der Vorraussetzung der Richtigkeit, der vom Versicherungsnehmer getätigten Angaben. Der Versicherer gewährt dann einen sogenannten Unterversicherungsverzicht. Dies bedeutet, dass sich der Versicherer verpflichtet, die Kosten für entstandene Schäden im Zuge der Schadenregulierung in vollem Umfang zu erstatten.

 

Wohngebäudeversicherung

Bei der Wohngebäudeversicherung handelt es sich um eine sogenannte verbundene Versicherung, das heißt, die Prämien werden für jedes Risiko einzeln kalkuliert. Man kann die Gefahren wie Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel sowohl jeweils in einzelnen Policen versichern, als auch in Zweier- oder Dreierkombinationen absichern.

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